Notenbildung

Noten geben den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und der Schule eine Rückmeldung über den Lernerfolg in den einzelnen Fachbereichen. Sie sollen den Schülerinnen und Schülern helfen, ihre Stärken und Schwächen realistisch einzuschätzen und sie geben Orientierung über die weiteren Bildungs- und Berufsmöglichkeiten.

Die Zeugnisnoten setzen sich aus schriftlichen, mündlichen und in einigen Fächern zudem aus praktischen Leistungen zusammen. Für die Gewichtung der verschiedenen Leistungen gelten fachspezifische Regelungen. Eine begründete Abweichung von diesen Regelungen liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft.

Notenbildung am MGG

Schriftliche Noten

In der Notenbildungsverordnung ist festgelegt, dass in jedem Kernfach mindestens vier Klassenarbeiten pro Jahr zu schreiben sind. Zusätzlich können Tests geschrieben werden, die sich nur auf die unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden beziehen. Im Fach NwT kann eine der Klassenarbeiten durch eine fachpraktische Arbeit ersetzt werden.
In den übrigen Fächern dürfen maximal vier schriftliche Arbeiten im Jahr geschrieben werden.

Neben den Klassenarbeiten und Tests ist jede Schülerin und jeder Schüler ab Klasse 7 zu einer sogenannten „Gleichwertigen Feststellung von Schülerleistungen“ (kurz GFS) pro Schuljahr verpflichtet. Dabei erarbeiten die Schülerinnen und Schüler selbständig ein Thema und stellen ihre Ergebnisse dar. Eine GFS kann eine schriftliche, mündliche oder praktische Leistung sein und wird in allen drei Fällen wie eine Klassenarbeit gewertet.

Um eine übermäßige Belastung unserer Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, achten wir am Markgrafen-Gymnasium auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Klassenarbeiten über das Schuljahr. In den Klassen 5 und 6 werden nicht mehr als zwei und in den höheren Klassen nicht mehr als drei Klassenarbeiten pro Woche geschrieben.

Mündliche Noten

Grundlage der mündlichen Noten ist die Qualität der Beiträge der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht, während mit der Mitarbeitsnote nur deren Häufigkeit bewertet wird. Die Lehrkraft kann hierbei den Gesamteindruck zugrunde legen oder auch mündliche Prüfungen durchführen. Zurückhaltende Schülerinnen und Schüler werden durch die Lehrkraft aufgefordert, sich zu beteiligen, damit sie die Gelegenheit haben, ihre mündliche Leistungsfähigkeit zu zeigen.

Die Fachschaften des Markgrafen-Gymnasiums haben für ihre Fachbereiche Kriterien für die mündliche Notengebung erarbeitet. Sie sollen den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern gleichermaßen als Orientierung dienen. Die Kriterien gelten für alle Klassenstufen, bei ihrer Anwendung muss immer auch das Alter der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.


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