GFS

Im Gymnasium ist jede Schülerin und jeder Schüler ab Klasse 7 pro Schuljahr zu eine „Gleichwertigen Feststellung von Schülerleistungen“ (GFS) in einem Fach ihrer/seiner Wahl verpflichtet.

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer koordinieren und kontrollieren die Umsetzung dieser Regelung.
Die jeweilige Lehrkraft des Fachs betreut und bewertet die Arbeit der Schülerin bzw. des Schülers.
In den Kernfächern wird die GFS wie eine Klassenarbeit gewertet. In allen anderen Fächern entspricht sie vergleichbaren Leistungen.

Ein Auszug aus der Verordnung des Kultusministeriums dazu lautet:

Diese Leistungsfeststellung bezieht sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Freiarbeit, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen.

Fachspezifische Vorgaben am Markgrafen-Gymnasium sind durch die jeweiligen Fachkonferenzen geregelt und werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres erläutert.